Allgemeine Auftragsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Vertragsbedingungen sind sämtlichen der mit uns abgeschlossenen
Verträge zugrunde zu legen. Unsere Vertragspartner sind mangels
gegenteiliger Regelung beide Brautleute. Änderungen oder Ergänzungen
unserer Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich
schriftlich anerkennen. Die Auftraggeber bestätigen, den Inhalt
dieser Bedingungen zu kennen.
2. Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten
uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote
für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterfertigung eines schriftlichen
Vertrages. Vor Vertragsabschluss erbrachte Leistungen können
wir zu einem angemessenen Preis von netto € 60,-- pro Stunde
verrechnen, wenn der Vertragsabschluss von den Auftraggebern ohne
in unserem Einfluss liegenden Gründen verweigert wird.
3. Preise
Sämtliche unserer Preise verstehen sich als Bruttopreise und
enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Auflaufende Barauslagen
wie auszulegende Gebühren, Reisespesen (außerhalb Wien
und Niederösterreich), oder Kopierkosten sind im vereinbarten
Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
Pauschalen sind aber als Fixpreise einschließlich aller Barauslagen
anzusehen.
4. Zahlung
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung,
sondern das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift
bei der Zahlstelle maßgebend. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge
effektiv in der angegebenen Währung zu leisten.
Sollte im Rahmen des Beratungsvertrages eine Anzahlung vereinbart
sein, ist diese gleichzeitig mit Abschluss des Beratungsvertrages
in bar oder per Banküberweisung zu leisten. Dies wird am Vertrag
vermerkt. Ansonsten sind sämtliche Beträge binnen 14 Tagen
nach Rechnungslegung auf das angeführte Konto ohne Abzug zu
leisten.
Wechsel und Schecks werden nicht entgegengenommen.
Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen stets zulasten der
Auftraggeber. Wir sind berechtigt, für jede Einmahnung von
fälligen Entgelten Mahnspesen in Höhe von netto €
12,-- in Rechnung zu stellen. Für den Fall des schuldhaften
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 1,5% p.m. in Rechnung zu stellen.
5. Ausführung unserer
Leistungen
Die von uns erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des gesamten gegenständlichen Auftrages unser Eigentum.
Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum. Insbesondere
sind die Auftraggeber nicht berechtigt, gegen unseren ausdrücklichen
Widerspruch von uns erstellte Pläne zu verwirklichen, sofern
nicht sämtliche offenen Rechnungen bezahlt sind.
Die Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass innerhalb des Beratungsvertrages
ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen
erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden.
Wir werden mit einzelnen Lieferanten wie z.B. Restaurantbetreibern,
Musikgruppen oder Blumenfachgeschäften, keine eigenen Verträge
abschließen, sondern kommen die einzelnen Verträge ausschließlich
zwischen den Lieferanten und den Auftraggebern oder Dritten zustande.
Insbesondere ergibt sich daraus, dass wir für Schlechterfüllungen
durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden
können.
6. Stornobedingungen
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, zu den nachstehenden
Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Beratungsvertrag
zurückzutreten. Ein Vertragsrücktritt ist allerdings nicht
bei einer Locationberatung möglich; hier ist auch für
den Verzicht auf die von der Auftragsnehmerin zu erbringende Leistung
jedenfalls der vereinbarte Pauschalpreis zur Gänze zu bezahlen.
Für den Fall des Rücktrittes einer Komplettbetreuung richtet
sich die Stornogebühr nach dem bekannt gegebenen Hochzeitstag.
Bis sechs Wochen vor dem angegebenen Hochzeitstag beträgt die
Stornogebühr 50%, bis vier Wochen vor dem Hochzeitstag 75%,
bis eine Woche vor dem Hochzeitstag 90% und ab einer Stornierung
kürzer als eine Woche vor dem Hochzeitstag 100% vom vereinbarten
Bruttopreis. Bei Rücktritt von einem vereinbarten Hochzeitstagmanagement
in der Vorwoche des Hochzeitstages werden 50% des vereinbarten Betrages
in Rechnung gestellt. Ist eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart,
haben wir das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten
Stunden zu verrechnen.
7. Gewährleistung und
Schadenersatz
Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe
dieses Vertrages Gewähr für unsere Leistungen. Gewährleistungsansprüche
sind allerdings ausgeschlossen, sofern gegen unsere Pläne oder
ausdrückliche Anweisungen verstoßen wurde, aber auch
bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches
gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen
der Auftraggeber zurückzuführen sind.
Für Schäden haften wir grundsätzlich nur dann, wenn
uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit,
der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden,
nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen
Dritter ist ausgeschlossen.
8. Sonstiges und Schlussbestimmungen
Unsere Ansprüche können die Auftraggeber nur mit rechtskräftig
festgestellten Forderungen aufrechnen.
Wir sind berechtigt, Daten über die Auftraggeber, die wir im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhalten, zu Zwecken
des Marketings und ähnlichem zu verarbeiten.
Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung
zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht im Sprengel
des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien als vereinbart. Auf diesen
Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.
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